Die Verbandsversammlung des Abfall- Sammel- und Transportverbandes Oberberg (ASTO) hat in ihrer Sitzung am 13.11.2023 gemäß § 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) den II. Nachtrag zur Zweckverbandssatzung des ASTO vom 11.10.2014 beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des II. Nachtrags gemäß § 20 Abs. 4 GkG NRW i. V. m. § 11 Abs. 1 GkG NRW einschließlich der Bekanntmachungsanordnung mit Datum vom 17.11.2023 wurde durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) gemäß § 22 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises in der folgenden Tageszeitung am 25.11.2023 vollzogen:
- Oberbergische Volkszeitung
Ebenfalls im Volltext wurde der II. Nachtrag 25.11.2023 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht:
- Kölner Stadt-Anzeiger, Lokalausgabe Oberbergischer Anzeiger
- Kölnische Rundschau, Lokalausgabe Bergische Landeszeitung
Die Hinweisbekanntmachungen sind am 25.11.2023 in folgenden Tageszeitungen erfolgt:
- Rheinische Post, Lokalausgabe Bergische Morgenpost
- Remscheider Generalanzeiger, Lokalausgaben Hückeswagen und Radevormwald
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.
Waldbröl, den 05.12.2023
Gez.: Weber
Bürgermeisterin