I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr

Feuerwehr Bild

I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr

Donnerstag, 30.11.2023

I. Nachtrag vom 30.11.2023 zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Marktstadt Waldbröl bei Einsätzen der Feuerwehr vom 08.10.2020

 Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 / GV NRW S. 666 / SGV NW 2023) in der aktuell gültigen Fassung, § 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in der aktuell gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 29.11.2023 folgenden I. Nachtrag beschlossen:

§1 

Die Anlage zu § 3 Absatz 3 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Marktstadt Waldbröl bei Einsätzen der Feuerwehr vom 08.10.2020 erhält die nachstehende Fassung:

 K o s t e n t a r i f

zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr

 Anlage zu § 3

 A. Personalgebühren

Für den Einsatz eines Feuerwehrmannes ohne Rücksicht auf Dienstgrad und Dienststellung 12,33 € pro Viertelstunde.

B. Gebühren für Fahrzeuge ausschließlich der Besatzung

 

 Fahrzeugart Standort Kosten je 1/4 Arbeitsstunde 2024
Drehleiter 23/12 GM-WB 2312 Waldbröl           32,63 €
TLF 4000 GM-WB 8007 Waldbröl           65,57 €
VW Einsatzleitfahrzeug ELF 1 GM-WB 8002   2110/243 Waldbröl           20,23 €
MAN – GM 2743 Waldbröl           24,06 €
Plan KdoW Waldbröl           15,15 €
Alter KdoW GM-WB 112 Waldbröl           15,15 €
Kress Monitor Waldbröl           72,59 €
TLF GM-WB 8003 Waldbröl           11,28 €
GW-L 2 GM-WB 8004 Waldbröl           17,99 €
Plan MTF Gerberstr. Waldbröl

34,49 €

Löschfahrzeug  GM-2128 Geilenkausen           35,38 €
VW-Transporter GM-WB-8021 Geilenkausen           21,43 €
LF 10 GM-WB 8006 Heide           31,83 €
Plan MTF Heide Heide           21,07 €
Ford/Pütting ELW  11.11.4   GM-2149 Heide           35,39 €
IVECO/Lentner SW 2000   11.63.4   NRW 8-4763 Heide           25,17 €
MAN/Ziegler TLF 16/24  11.21.2   GM-2524 Thierseifen           58,45 €
Ziegler LF GM-2418 Thierseifen           18,42 €
VW Mannschaftstransportwagen GM-WB 8016   2410/94 Thierseifen           23,36 €
LF 20 GM-WB 8005 Thierseifen           22,13 €

 

C. Gebühren für Verbrauchsmaterialien

 Materialien, die durch die Eigenart des Einsatzes zerstört oder dort verbraucht werden, berechnen sich nach dem Selbstkostenpreis für die Wiederbeschaffung und Entsorgung.

§ 2

 Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung:

Der 1. Nachtrag vom 30.11.2023  zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Marktstadt Waldbröl bei Einsätzen der Feuerwehr vom 08.10.2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6 der GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Marktstadt Waldbröl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Waldbröl, den 30.11.2023
Gez.: W E B E R
Bürgermeisterin