Da beim Ordnungsamt derzeit verstärkt Anmeldungen von Osterfeuern eingehen, weist die Marktstadt Waldbröl ausdrücklich darauf hin, dass das Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO NRW §12) selbstverständlich auch für Oster- und andere Brauchtumsfeuer gilt. Darüber hinaus stellt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar, die ebenfalls entsprechende Geldbußen nach sich ziehen wird. Am Osterwochenende werden entsprechende Kontrollen stattfinden.
Das Kreisordnungsamt präzisiert: "Es ist zu erwarten, dass aufgrund der Untersagung öffentlicher Osterfeuer nunmehr am Ostersamstag verstärkt im privaten Bereich mit dem Abbrennen grundsätzlich nach Landesimmissionsschutzgesetz untersagter Feuer (§ 7 LImschG) zu rechnen ist. Sofern hieran mehrere Personen beteiligt sind ist ein gewisser Eventcharakter erkennbar. Ferner verwirklicht der Grundstücksbesitzer gewisse Veranstalterkriterien, da er das Feuer auf seinem Grundstück abbrennt/zulässt und den Gästen den Zutritt gewährt."
Keine Osterfeuer in Corona-Zeiten
Keine Osterfeuer in Corona-Zeiten
Donnerstag, 02.04.2020
Kategorien: Coronavirus (COVID-19)