Unter bestimmten Voraussetzungen, können berufstätige Eltern für ihre Kinder, die von Einrichtungsschließungen (Schulen und Kindertagesstätten) betroffen sind eine Notversorgung beantragen. Möglich ist dies für Angehörige der folgenden Berufsgruppen:
- Medizinisches Personal (incl. Apotheken)
- Pflegendes Personal
- Personal der Feuerwehren und des Rettungsdienstes
- Polizisten und Justizbedienstete
- Personal von Versorgungsunternehmen (Lebensmittelversorgung, Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Banken)
- Personal von Städten, Gemeinden und des Oberbergischen Kreises
- Mitarbeitende von Betrieben, die medizinische Produkte herstellen
Darüber hinaus gehende Situationen werden individuell geprüft. Beantragt werden kann die Betreuung mit dem folgenden Formular bei der Stadtverwaltung der Marktstadt Waldbröl.