Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Kinderwohngeld

Formular-Ausriss des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Kinderwohngeld

Mittwoch, 25.05.2011

Zum 01.01.2011 ist im neu gefassten Sozialgesetzbuch II und XII die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe beschlossen worden.
Leistungen können beantragt werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Voraussetzung ist der Erhalt von

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • Kinderwohngeld
  • Kinderzuschlag

Folgende Leistungen können beantragt werden:

  • Eintägiger Ausflug der Schule/Kindertageseinrichtung
  • Mehrtägige Klassenfahrt
  • Schülerbeförderung
  • Ergänzende angemessene Lernförderung
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
  • Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben (Vereinsmitgliedschaft, Musikunterricht etc.)

Anträge sind erhältlich im Jobcenter oder im Sozialamt.
Da zum 01.08.2011 die Aktion „Kein Kind ohne Mahlzeit“ durch die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ersetzt wird, ist es erforderlich bzgl. des gemeinschaftlichen Mittagessens in der Schule oder Kindertageseinrichtung bis spätestens 30.06.2011 einen Antrag zu stellen.
Informationen zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in Ihrem Jobcenter und beim Sozialamt der Stadt Waldbröl, Frau Wagener, Telefon: (02291) 90 81 20

Kategorien: Verwaltung