Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln: Einleitung der Flurbereinigung Chance Natur II

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln: Einleitung der Flurbereinigung Chance Natur II

Mittwoch, 29.08.2018

Ladung zur Anhörung nach § 92 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs.1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

Einladung

Es ist beabsichtigt, auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Windeck ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG durchzuführen. Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes „Chance Natur“ sollen innerhalb der Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg als Biotopverbundsystem ökologisch wertvolle Bereiche gesichert und entwickelt werden. Hierdurch sollen Lebensräume und Populationen von Arten mit bundesweiter Bedeutung erhalten und optimiert werden. Zur Sicherung und Entwicklung gehören sowohl Pflegemaßnahmen als auch Landschaftsentwicklungsmaßnahmen. Die Realisierung der großräumig angedachten Maßnahmen soll in mehreren Schritten erfolgen und durch begleitende ländliche Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz unterstützt werden. Neben dem bereits auf dem Stadtgebiet der Stadt Königswinter eingeleiteten Flurbereinigungsverfahren Chance Natur I soll als zweiter Abschnitt das Flurbereinigungsverfahren Chance Natur II in der Gebietskulisse Windeck-Stromberg als beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG durchgeführt werden.
Hierzu hat der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Behörde einen entsprechenden Antrag gemäß § 93 Abs. 1 FlurbG gestellt.
Das Flurbereinigungsverfahren soll die konfliktfreie und eigentumsschonende Umsetzung der geplanten und erhaltenden Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes ermöglichen. Diese Maßnahmen können die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen und behindern.
Ziel ist es in diesem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren den drohenden Landnutzungskonflikt zwischen bisheriger Nutzung und durch die Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen beabsichtigter Nutzung aufzulösen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass den betroffenen Eigentümer/innen und Bewirtschafter/innen im Rahmen des Flächentausches Flächen außerhalb der Zielkulisse zugeteilt werden. Zudem wird der Erwerb geeigneter Ersatzlandflächen, die ebenfalls dem Austausch dienen, erforderlich.
Dies liegt im objektiven Interesse einer nachhaltigen Landbewirtschaftung und damit auch im Interesse der betroffenen Landeigentümer und Bewirtschafter.
Das Neuordnungsgebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen in Teilen der Gemarkung Herchen in den Fluren 16, 28, 30, 31, 32, 33, 34, 35. Ortslagen und bedingte Lagen sind ausgeschlossen soweit katastertechnische Gründe dem nicht entgegenstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine vorläufige Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes handelt, die geändert werden kann, wenn der Zweck der Flurbereinigung dies erfordert.
Zur Anhörung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 92 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs.1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren und über den besonderen Zweck des Verfahrens – § 91 FlurbG – lade ich ein zum Termin am
Dienstag, dem 25.09.2018, 16.00 Uhr
ins Haus des Gastes
Vortragsraum im Obergeschoss
Siegtalstraße 39
51570 Windeck- Herchen
Zu diesem Termin werden hiermit die Eigentümer/innen von Grundstücken im vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen. Den Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke steht der Termin ebenfalls offen.
Eine Karte aus der die Begrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsgebietes ersichtlich ist, hängt bzw. liegt aus

  • bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, Zimmer 362, während der Öffnungszeiten,
  • bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Sachbereich 41 – Gemeindeplanung, Bauverwaltung, Wirtschaftsförderung, Rathausstraße 17, 51570 Windeck-Rosbach, (Rathaus II, Zimmer 52), während der Öffnungszeiten.

Köln, den 13.07.2018

Im Auftrag
gez.
Kopka
Reg. Verm. Direktor
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 33.1
Zeughausstr. 2 – 10
50657 Köln
Tel.: 0221/147-2033
Fax : 0221/147-4181
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/index.html