Entwässerung der Grundstücke und Anschluss an öffentliche Abwasseranlage

6. Nachtrag vom 12.11.2020 zur Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl vom 9.2.2011

Entwässerung der Grundstücke und Anschluss an öffentliche Abwasseranlage

Freitag, 12.03.2021

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Waldbröl vom 07. Juli 2010 in der Fassung der Veröffentlichung vom 08.07.2010 über die Ausstattung von Straßen und Ortsteilen mit betriebsfertigen öffentlichen Abwasseranlagen.

Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die öffentliche Abwasseranlage für Niederschlagswasser in den Ortslagen Waldbröl-Brölerhütte und Waldbröl-Niederhof erweitert und betriebsfertig hergestellt worden ist:

1. In der Straße „Niederhof“:

Haus Nr.: 1a, 1b, 2a, 3, 3a, 3d, 3e, 4, 5, 6, 6a, 7, 8, 8a, 9, 9a, 9b, 10, 13, 18, 18a, 19 und 20

Grundstück: Gemarkung Hermesdorf, Flur 24, Flurstück 322

Grundstücke: Gemarkung Hermesdorf, Flur 23, Flurstück 475, 476, 477, 478, 479 und 480

2. In der Straße Brölerhütte:

Haus Nr.: 4 und 4a

Grundstück: Gemarkung Hermesdorf, Flur 24, Flurstück 150

Anschluss- und Benutzungszwang

Für die Eigentümer der Grundstücke, die durch die vorgenannte Kanalisation neu erschlossen worden sind, ergeben sich mit dieser Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung und den Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl die nachstehenden Rechtsfolgen:

1. Alle bebauten Grundstücke unterliegen ab sofort dem Anschluss- und Benutzungszwang. Sie sind innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung ordnungsgemäß an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sofern der Anschluss noch nicht erfolgt ist.

2. Auf dem Grundstück anfallendes Niederschlagswasser ist unter der Berücksichtigung der §§ 7 und 8 der Entwässerungssatzung dem Niederschlagswasserkanal zuzuführen. Regen- und Oberflächenwasser darf nicht in das Schmutzwasserkanalsystem, häusliches Abwasser nicht in die Regenwasserkanalisation und Drainagewasser grundsätzlich nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.

3. Das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl hat für alle bebauten und soweit wirtschaftlich vertretbar bebaubaren Grundstücke innerhalb der aktuellen Ortslagenabgrenzung und eines etwaigen Bebauungsplanes eine Grundstücksanschlussleitung erstellt. Der Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage bedarf der Bauzustandsbesichtigung durch die Stadtwerke Waldbröl GmbH (im folgenden Text SWW genannt) als Betriebsführer des Abwasserbetriebes der Stadt Waldbröl. Bei der Bauzustandsbesichtigung müssen alle abzunehmenden Anlagen und Anlagenteile sichtbar und gut zugänglich sein.

4. Das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl behält sich vor den erstellten Anschluss durch die SWW prüfen zu lassen.

5. Der Anschlussnehmer hat die Fertigstellung des Anschlusses und den Beginn der Niederschlagswasserkanalbenutzung bei der Stadtwerke Waldbröl GmbH schriftlich oder fernmündlich (02291/9268-0) anzuzeigen.

Weitergehende Auskünfte erteilt die SWW unter der Rufnummer 02291/9268-0. Die SWW bietet in diesem Zusammenhang individuelle Beratungen, auch vor Ort, zur Herstellung einer Niederschlagswasserentwässerungsleitung an.

Waldbröl, den 09.03.2021

Im Auftrag

Schröder

Betriebsleiter