Es ist beabsichtigt, die Wirtschaftswege Gemarkung, Waldbröl, Flur 56, Flurstück 301 und 305 einzuziehen, da der Bebauungsplan 24 B Heidberg-Süd diese Wirtschaftswege als Wohnbauflächen beziehungsweise Öffentliche Verkehrsflächen ausweist. Die Wege wurden im Umlegungsverfahren Bohlenhagen B 172 mit der Zweckwidmung Wirtschaftsweg ausgewiesen. Die vorgenannten Wirtschaftswege, deren Einziehung beabsichtigt ist, sind in dem nachfolgenden Flurkartenausschnitt schraffiert gekennzeichnet.
Um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben, wird die beabsichtige Einziehung der Wege hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einwendungen können in der Zeit vom
01.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28 erhoben werden.
Das Original des Flurkartenausschnitts, kann während der Einwendungsfrist im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl während der üblichen Öffnungszeiten nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) eingesehen werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird über die eventuell vorgebrachten Einwendungen der Stadtrat beraten und entscheiden.
Marktstadt Waldbröl, den 20.11.2020
Die Bürgermeisterin
gez.
Weber