Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung des Wirtschaftsweges „Jacobsgarten“ in Herfen

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung des Wirtschaftsweges „Jacobsgarten“ in Herfen

Samstag, 17.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung des Wirtschaftsweges „Jacobsgarten“ in Herfen,
Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück 151 mit anschließender Widmung für den
öffentlichen Verkehr

Es ist beabsichtigt, den Wirtschaftsweg Gemarkung, Schnörringen, Flur 464, Flurstück 151
einzuziehen und anschließend dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Weg wurde im
Umlegungsverfahren Baumen-Herfen B.97 mit der Zweckwidmung „Wirtschaftsweg“ bzw.
ausgewiesen. Die Fläche des Wirtschaftsweges „Jacobsgarten“, dessen Einziehung
beabsichtigt ist, ist in dem nachfolgenden Flurkartenausschnitt schraffiert gekennzeichnet.
Um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben, wird die beabsichtige Einziehung der
Wegefläche hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einwendungen können in der Zeit vom

19.07.2021 bis einschließlich 19.08.2021

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl,
Nümbrechter Straße 19, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28 erhoben werden.
Das Original des Flurkartenausschnitts, kann während der Einwendungsfrist im Bauamt der
Marktstadt Waldbröl, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28, Nümbrechter Straße
19, 51545 Waldbröl nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) eingesehen werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfirst wird über die eventuell vorgebrachten Einwendungen der
Stadtrat beraten und entscheiden.

Marktstadt Waldbröl, den 01.07.2021
Die Bürgermeisterin
Gez.
Weber