Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung einer Teilfläche eines Wirtschaftsweges

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung einer Teilfläche eines Wirtschaftsweges

Freitag, 19.03.2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung einer Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 nordwestlich von Bohlenhagen

Es ist beabsichtigt, eine Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 einzuziehen und anschließend zu veräußern. Der Weg 72 wurde im Umlegungsverfahren B.172 Bohlenhagen-Hahn mit der Zweckwidmung Wirtschaftsweg ausgewiesen. Die Teilfläche des Wirtschaftsweges, dessen Einziehung beabsichtigt ist, ist in dem nachfolgenden Flurkartenausschnitt schraffiert gekennzeichnet.

Um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben, wird die beabsichtige Einziehung der Wegeteilfläche hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einwendungen können in der Zeit vom

22.03.2021 bis einschließlich 22.04.2021

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28 erhoben werden.

Das Original des Flurkartenausschnitts, kann während der Einwendungsfrist im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Zimmer B 1.28, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl eingesehen werden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine persönliche Vorsprache zur Einsichtnahme des Flurkartenausschnittes sowie die Erhebung von Einwendungen zur Niederschrift nur nach vorheriger Terminabsprache – Tel. 02291 85165 – möglich.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird über die eventuell vorgebrachten Einwendungen der Stadtrat beraten und entscheiden.

 

 

Marktstadt Waldbröl, 10. März 2021

Die Bürgermeisterin

Gez.

Weber