Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung einer Teilfläche eines Wirtschaftsweges in Waldbröl, Hoff, Auf dem Heppenberg

Lageplan

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung einer Teilfläche eines Wirtschaftsweges in Waldbröl, Hoff, Auf dem Heppenberg

Freitag, 10.01.2020

Es ist beabsichtigt, eine Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung, Waldbröl, Flur 69, Flurstück 57 einzuziehen und anschließend zu veräußern. Der Weg wurde im Umlegungsverfahren Rossenbach I R. 77 mit der Zweckwidmung Wirtschaftsweg ausgewiesen. Die Teilfläche des Wirtschaftsweges, deren Einziehung beabsichtigt ist, ist in dem nachfolgenden Flurkartenausschnitt schraffiert gekennzeichnet.
Um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben, wird die beabsichtige Einziehung der Wegeteilfläche hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einwendungen können in der Zeit vom
20.01.2020 bis einschließlich 20.02.2020
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28 erhoben werden.
Das Original des Flurkartenausschnitts, kann während der Einwendungsfrist im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) eingesehen werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird über die eventuell vorgebrachten Einwendungen der Stadtrat beraten und entscheiden.

Marktstadt Waldbröl, den 08.01.2020
Die Bürgermeisterin
Gez.
Koester