Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung eines Teilstückes der Straße Breitenfeld in 51545 Waldbröl, Hermesdorf
Es ist beabsichtigt, ein Teilstück der Straße Breitenfeld in 51545 Waldbröl, Hermesdorf nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetz NRW einzuziehen.
Im gültigen Bebauungsplan Nr. 11G „Waldbröl-Breitenfeld“ wird das Teilstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383 der Straße Breitenfeld in Hermesdorf als „Gewerbegebiet“ ausgewiesen. Die Straße Breitenfeld einschließlich des Flurstückes 383 wurde 1990 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Mit der Ausweisung des Flurstückes 383 als Gewerbegebiet hat dieses Straßenteilstück keine Verkehrs- und Erschließungsfunktion mehr. Daher hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 24.02.2021 die Verwaltung beauftragt, das Einziehungsverfahren für das Straßenteilstück 383 einzuleiten.
Um Gelegenheit zu Einwendungen geben, wird die beabsichtigte Einziehung des Straßenteilstückes 383 nach § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) öffentlich bekannt gemacht. Ein Flurkartenausschnitt, auf dem das einzuziehende Straßenteilstück gekennzeichnet ist, liegt im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Zimmer B1.28, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl zur Einsichtnahme bereit.
Einwendungen gegen die Absicht das Straßenteilstück 383 Breitenfeld einzuziehen, können in der Zeit vom
22.03.2021 bis einschließlich 22.06.2021
bei der Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III – Bauen, Zimmer B 1.28 Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine persönliche Vorsprache zur Einsichtnahme des Flurkartenausschnittes sowie die Erhebung von Einwendungen zur Niederschrift nur nach vorheriger Terminabsprache – Tel. 02291 85165 – möglich.
Marktstadt Waldbröl, 10. März 2021
Die Bürgermeisterin
Weber