Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung verschiedener Straßen und Wege in Waldbröl

Flurkartenausschnitt 1
Flurkartenausschnitt 2
Flurkartenausschnitt 3

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung verschiedener Straßen und Wege in Waldbröl

Montag, 11.06.2018

Es ist beabsichtigt, die nachfolgenden Straßen und Wege einzuziehen und anschließend dem öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen zu widmen. Die Straßen und Wege werden in den verschiedenen Umlegungsverfahren mit der Zweckwidmung Wirtschaftsweg ausgewiesen.  Eine förmliche Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW ist bisher nicht erfolgt bzw. kann nicht nachgewiesen werden. Aufgrund ihrer Verkehrs- und Erschließungsfunktion und der Tatsache, dass diese Straßen und Wege bereits als öffentliche Straßen genutzt werden, ist nach der beabsichtigten Einziehung eine förmliche Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich.
1. Auf der Taschen
Flurkartenausschnitt 1
Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 265 (ehemals Flurstück 65) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg
2. An der Realschule
Flurkartenausschnitt 1
Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 269 (ehemals Flurstück 64) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg
3. Hölderlinstraße
Flurkartenausschnitt 2
Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 290  (ehemals Flurstück 64) zwischen dem Eichendorffweg und der L 344
4. Sudermannweg
Flurkartenausschnitt 2
Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 61 zwischen dem Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 70 und dem Eichendorffweg
4a.  Sudermannweg
Flurkartenausschnitt 2
Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 70 zwischen dem Ernst-Wiechert-Weg und der Einmündung Sudermannweg
5. Sudermannweg
Flurkartenausschnitt 2
Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 313 (ehemals Flurstück 65) zwischen dem Eichendorffweg und der L 344
6. Sudermannweg
Flurkartenausschnitt 2
Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 337 (ehemals Flurstück 66) vom Eichendorffweg bis zur Einmündung des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 338 
7. Otto-Eichhorn-Straße
Flurkartenausschnitt 3
Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstück 595 (entstanden aus Flurstück 86) zwischen dem Karl-Barth-Weg und der Kaiserstraße
Die Wirtschaftswege, deren Einziehung beabsichtigt ist, sind in den anliegenden Flurkartenausschnitten schraffiert gekennzeichnet.
Um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben, werden die beabsichtigen Einziehungen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einwendungen können in der Zeit vom
14.06.2018 bis einschließlich 14.07.2018
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 18, Nebengebäude Bauamt, Zimmer B 52a erhoben werden.
Die Originale der Flurkartenausschnitte, können während der Einwendungsfrist im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Rathaus-Nebengebäude, Zimmer B52a, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) eingesehen werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird über die eventuell vorgebrachten Einwendungen der Stadtrat beraten und entscheiden.
Marktstadt Waldbröl, den 29.05.2018
Die Bürgermeisterin
gez.
Koester