Gemäß § 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (KWahlG) in der zur Zeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Wahlausschuss der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 29.10.2019 aufgrund des § 4 Absatz1 KWahlG, i.V.m. § 2 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO), das Wahlgebiet der Stadt Waldbröl in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2020 eingeteilt.
Die Wahlbezirkseinteilung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Altbau, Nümbrechter Straße 19, Zimmer A1.1, eingesehen werden.
Waldbröl 04.11.2019
Marktstadt Waldbröl
Die Bürgermeisterin
– Wahlleiter –
Gez.
(Koester)