Ofenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2021

6. Nachtrag vom 12.11.2020 zur Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl vom 9.2.2011

Ofenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2021

Freitag, 18.12.2020

Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus (Zimmer A 0.4) und darüber hinaus im Internet unter https://www.waldbroel.de eingesehen werden.

 

Bis zum Ablauf des 22.01.2021 können Einwohner oder Abgabepflichtige der Marktstadt Waldbröl bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Nümbrechter Str. 19, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder im Rathaus (Zimmer A 0.4) zur Niederschrift erklären. Auf Grund der pandemischen Lage bedarf es hierzu grundsätzlich einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02291/85-0.

 

 

Waldbröl, 17.12.2020

In Vertretung

gez. Domke