Offenlegung der Haushaltssatzung (Entwurf) für das Haushaltsjahr 2022

Offenlegung der Haushaltssatzung (Entwurf) für das Haushaltsjahr 2022

Montag, 29.11.2021

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2022

Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung,
wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2022
mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme
verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus
(Zimmer A 0.1) und darüber hinaus im Internet unter https://www.waldbroel.de eingesehen
werden.

Bis zum Ablauf des 23.12.2021 können Einwohner oder Abgabepflichtige der Marktstadt
Waldbröl bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Nümbrechter Str. 19, Einwendungen gegen den
Entwurf schriftlich erheben oder im Rathaus (Zimmer A 0.1), zur Niederschrift erklären. Auf
Grund des aktuellen Geschehens bedarf es hierzu grundsätzlich einer vorherigen telefonischen
Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02291/85-0.

Waldbröl, 25.11.2021
-gez.-
( W e b e r)