Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2016

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2016

Freitag, 18.09.2015

Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus (Zimmer A 08) eingesehen werden.
Bis zum Ablauf des 02.10.2015 können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Waldbröl bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Nümbrechter Str. 19, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder im Rathaus, Zimmer A 08, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Waldbröl voraussichtlich in öffentlicher Sitzung am 09.12.2015
Waldbröl, 10.September 2015
gez.
( K o e s t e r )