Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus (Zimmer A 08) eingesehen werden.
Bis zum Ablauf des 15.12.2017 können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Waldbröl bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Nümbrechter Str. 19, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder im Rathaus, Zimmer A 08, zur Niederschrift erklären.
Waldbröl, 17. November 2017
gez.
( K o e s t e r )
Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2018
Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2018
Mittwoch, 29.11.2017
Kategorien: Öffentliche Bekanntmachung