Der Jahresabschluss 2013 wurde vom Rat der Stadt Waldbröl am 24. September 2014 festgestellt.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.
Dezember 2013 (GV. NRW S. 878), wird der Jahresabschluss 2013 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer A 08) eingesehen werden.
Waldbröl, 25.09.2014
gez. Koester
Stadt Waldbröl
Die Bürgermeisterin
Offenlegung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Waldbröl
Offenlegung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Waldbröl
Donnerstag, 09.10.2014
Kategorien: Amtliche Bekanntmachung