Die Stadt Waldbröl gibt bekannt:
Offenlegung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Waldbröl
Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Rat der Stadt Waldbröl am 22. Juni 2016 festgestellt.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.
Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), wird der Jahresabschluss 2015 bis zur Feststellung des
Jahresabschlusses 2016 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen
Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer A 08) eingesehen werden.
Waldbröl, 23. Juni 2016
gez. Koester