Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen von März – August 2022
Mit der Messung von Radon in der Bodenluft wird das Messprogramm der Jahre 2019 – 2021 im Jahr 2022 fortgesetzt. Der Geologische Dienst NRW plant und führt auch dieses Messprogramm im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch. Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 Strahlenschutzgesetz berechtigt, Grundstücke zu betreten, um die erforderlichen Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.
Hier können Sie das Infoblatt im PDF-Format einsehen bzw. herunterladen