Rat beschließt neue Ordnungsbehördliche Verordnung

Rat beschließt neue Ordnungsbehördliche Verordnung

Freitag, 30.11.2018

Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 20.11.2018  die Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl beschlossen und damit die bestehende Satzung außer Kraft gesetzt.
Hintergrund der neuen Verordnung ist ein längeres Verfahren, welches mit den beiden tragischen Vorfällen mit tödlichem Ausgang im Umfeld des Waldbröler Busbahnhofes Ende 2016 begann. Seit diesen Ereignissen hatte das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen im Kreissüden stark gelitten. Die daraufhin gegründete Interessengemeinschaft „Mehr Polizeipräsenz für Waldbröl und den Südkreis“ hatte binnen kürzester Zeit über 7.200 Unterschriften gesammelt. Auch beauftragten alle fünf Waldbröler Ratsfraktionen im Februar 2017 die Verwaltung, mit dem Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde, eine Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt Waldbröl und der Kreispolizeibehörde zu vereinbaren.
Seit dem Frühjahr 2017 liefen dann  die vorbereitenden Arbeiten für eine kreisweite ordnungsbehördliche Partnerschaft. Diese ist inzwischen umgesetzt. Neben den einheitlichen Dienstfahrzeugen stellte der Kreis den Kommunen ebenfalls einheitliche Dienstkleidung zur Verfügung. Die Verwaltungen haben sich im Gegenzug zur Ausweitung ihrer Außendiensttätigkeit verpflichtet. So wurden inzwischen Frau Friederike Klein und Herr Benjamin Korf mit einer vollen bzw. einer ¼-Stelle eingestellt. Nach einer dreimonatigen Ausbildung der Vollzeitkräfte und einem erfolgreichen Prüfungsabschluss versehen nunmehr beide Ordnungskräfte ihren Dienst bei der Stadt Waldbröl. Neben reinen Kontrollfahrten bestehen die Aufgaben beispielhaft aus folgenden Tätigkeiten: Einsätze an der Friedensmauer, dem REWE-Parkplatz, dem Marktplatz, Unterstützung bei der Kontrolle der Gastronomiebetriebe, dem Nachgehen von Bürgerbeschwerden, etc.. Einsätze in den Abend- und Nachtstunden erfolgen ausschließlich gemeinsam oder mit Ordnungskräften des Rathauses oder eben der Polizei. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in den gemeinsamen Einsätzen von Polizei und Ordnungsamt, zum Beispiel an Karneval oder Stadtfesten aber auch an Markttagen oder zur Schulwegsicherung. Dadurch erfolgt ein deutlich verbesserter Informationsaustausch zwischen Polizei und Ordnungsamt. Nicht zuletzt erhält die Verwaltung eine überwiegend positive Rückmeldung aufgrund der Präsenz aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger.
Zur Umsetzung innerhalb der Stadt Waldbröl aber auch zu einer Vereinheitlichung innerhalb des Oberbergischen Kreises, erlassen derzeit alle übrigen Kommunen ebenfalls eine ordnungsbehördliche Vorordnung, damit auch die Polizei ein möglichst gleiches Handlungsschema an die Hand bekommt. Hierin geregelt wird neben allgemeinen ordnungsrechtlichen Dingen auch das „Wildpinkeln“ oder das „Spucken“. Ebenfalls wurde sich kreisweit auf ein Verwarngeld in Höhe von 30 € geeinigt. Bußgelder erlässt die einzelne Kommune auch künftig nach eigenem Ermessen.