Ausschuss für Soziales und Sport

Zuständigkeit des Aussschusses für Soziales und Sport

Der Ausschuss berät über

a) die Planung und Errichtung von Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten,

b) die Förderung von Kindergärten der freien Träger;

c) die Planung und Errichtung und den Betrieb der Kindergärten in städt. Trägerschaft, mit Ausnahme der Schulkindergärten;

d) die Festlegung des Bedarfs an Kinderspielplätzen, Spielplätzen, Bolzplätzen;

e) Maßnahmen zur Förderung von Familien;

f) Maßnahmen zur gesellschaftlichen Eingliederung deutscher und ausländischer Einwohner (Begegnungsstätten, Veranstaltungen etc.);

g) Maßnahmen zur Förderung auf Aufrechterhaltung der Teilnahme älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben;

h) Maßnahmen für deutsche Aussiedler sowie ausländische Einwohner

i) Maßnahmen der Altenhilfe (z.B. Beratung, Begegnungsstätten, Alten- und Pflegeheime, Altenwohnungen) und über alle anderen Aufgaben im Sozialhilfebereich;

j) die freiwilligen Sozialleistungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel;

k) Maßnahmen der Gesundheitspolitik

l) die Förderung des Sports

m) die Errichtung und Unterhaltung gemeindlicher Sportanlagen;

n) die Zuschuss- und Beihilfeanträge der Sportvereine und Sportorganisationen im Rahmen bewilligter Haushaltsmittel

o) die Durchführung von städtischen Ehrungen und Auszeichnungen im Rahmen der Zuständigkeit des Ausschusses

p) Themen des demographischen Wandels

 

Der Ausschuss entscheidet über:

  • Verteilung von Spendenmitteln im Rahmen der zugewiesenen Zuständigkeit.

 

Aktuelle Besetzung des Ausschusses