Betriebsausschuss
Durch die Arbeitsaufnahme der Stadtwerke Waldbröl GmbH am 01.10.2011 ergibt sich die nachstehend aufgeführte Zuständigkeit des Betriebsausschusses, der nur noch für die Abwasserbeseitigung zuständig ist.
Der Betriebsausschuss ist für den ehemaligen Bereich “Wasserwerk” komplett nicht mehr zuständig.
a) Gebühren und Beiträge
b) Satzungsangelegenheiten
c) Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
d) Jahresabschluss
e) Wirtschaftsplan
f) Entscheidung bei Dringlichkeit von Angelegenheiten, wo Ratszuständigkeit besteht
g) Entscheidung bei äußerster Dringlichkeit von Angelegenheiten, wo Ratszuständigkeit besteht, durch den Bürgermeister und den Vorsitzenden des Betriebsausschusses
h) Planung, Durch- und Ausführung von Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Unterhaltung kommunaler Abwasseranlagen
i) Konzepte zur Abwasserbeseitigung einschließlich der erforderlichen Einzelentscheidungen