Haupt- und Finanzausschuss

Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über

a) die Ausführung des Haushaltsplanes soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind;

b) Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt im Rahmen der Regelung in der Hauptsatzung

c) Vergaben über 30.000,– € ohne Mehrwertsteuer gem. § 13 Abs. 1 Hauptsatzung. Vergaben werden zentral vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, wobei die entsprechende Vorberatung im jeweiligen Fachausschuss erfolgt. Bei Auftragssummen ab 5.000,– € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.

d) Grundstücksangelegenheiten bis 250.000,– €, darüber Entscheidung des Rates

 

Weitere Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses ergeben sich aus der Gemeindeordnung NW und der Hauptsatzung, insbesondere

a) Beratung von Grundstücksangelegenheiten

b) Wahlprüfungsausschuss

c) Beschwerdeausschuss

d) Personalangelegenheiten

e) Vorberatung in den Bereichen Haushalt, Finanzbuchhaltung und Abgaben, soweit diese vom Rat der Stadt zu entscheiden sind

f) Vorbereitung der Haushaltssatzung einschl. des Haushalts- und Investitionsplanes

 

Aktuelle Besetzung des Ausschusses