Schulausschuss

Der Schulausschuss berät

  • über alle Angelegenheiten, die die städt. Schulen betreffen;
  • über die Zustimmung des Schulträgers gem. § 61 Abs. 4 Schulgesetz (gewählter Bewerber für eine Schulleiterstelle).

 

Aktuelle Besetzung des Ausschusses