Umweltausschuss

Der Ausschuss berät über

a) die Erhaltung und Verbesserung der Umweltbedingungen in ökologischer Hinsicht,

b) den Immissionsschutz,

c) die Festlegung, Veränderung und Aufhebung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten,

d) Abfallbeseitigung,

e) Angelegenheiten der Energieversorgung und Energieeinsparung,

f) Tierschutzfragen,

g) Angelegenheiten des Wirtschaftswegebaus,

 

Der Ausschuss entscheidet bei Energiesparmaßnahmen, sofern diese investitionsträchtig sind.

 

Aktuelle Besetzung des Ausschusses