Umweltausschuss
Der Ausschuss berät über
a) die Erhaltung und Verbesserung der Umweltbedingungen in ökologischer Hinsicht,
b) den Immissionsschutz,
c) die Festlegung, Veränderung und Aufhebung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
d) Abfallbeseitigung,
e) Angelegenheiten der Energieversorgung und Energieeinsparung,
f) Tierschutzfragen,
g) Angelegenheiten des Wirtschaftswegebaus,
Der Ausschuss entscheidet bei Energiesparmaßnahmen, sofern diese investitionsträchtig sind.