Wahlausschuss
Die Aufgaben des Wahlausschusses ergeben sich aus dem Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und der Kommunalwahlordnung (KwahlO).
Die Aufgaben des Wahlausschusses ergeben sich aus dem Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und der Kommunalwahlordnung (KwahlO).