Gute Nachrichten für die Dörfer Hillesmühle und Romberg. Nach mehreren Versuchen, insbesondere was die Ortschaft Romberg betrifft, werden sowohl Hillesmühle als auch Romberg künftig sogenannten geschlossenen Ortschaften. Dies hat das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises inzwischen durch Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. §§ 39 und 45 StVO verfügt. In diesen Ortschaften darf demnächst nur noch maximal 50 km/h gefahren werden. In den nächsten Wochen ist mit den baulichen Umsetzungen zu rechnen.