Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV NRW, S. 666 ) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 3 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 ( GV NRW, S. 712 ) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 04.07.2012 folgende Satzung beschlossen: