Die Fortführung der Erarbeitung des „Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEHK) Innenstadt Waldbröl“ insbesondere des Leitprojektes 8 – »Tourismus entdecken« – war Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11. März 2013. Vom Stadtplanungsbüro ASS wurden durch Herrn Hamerla, Frau Gruß-Rinck und Frau Lerch Lösungsmöglichkeiten vorgestellt.
Als Konstrukt der vorangegangenen Erörterungen in den verschiedensten Ausschüssen wurde seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem Rat empfohlen, das IEHK Innenstadt 2025 der mittelfristigen Entwicklung der Innenstadt zugrunde zu legen, um die einzelnen Prozesse der Umsetzung der Leitprojekte starten zu können. Vorrangig bleibt jedoch eine Lösungsmöglichkeit für den Merkurhauskomplex zu finden. Die finanziellen Voraussetzungen, das Rathaus in einem Neubaukomplex unterzubringen oder ob eine Erweiterung mit Umbau am bestehenden Standort erfolgen soll sind abzuwägen.
Folgende 10 Leitprojekte werden konzipiert:
- ein innerstädtisches Verkehrskonzept für Waldbröl, das das Bummeln im Zentrum ermöglicht
- das neue Zentrum im Herzen der Innenstadt als die Mitte der Mitte zu erleben
- Orte der Begegnung entlang der Hochstraße als lebendiges Zentrum zu aktivieren
- Vitale Innenstadt: Vielfalt und Aktivierung der Potentiale mit Einzelhandel, Gastronomie sowie Arbeiten und Wohnen zu fördern,
- Kommunikation, Alltagskultur, Märkte und Veranstaltungen im Zentrum zu fördern
- die Innenstadt als Ort der Gesundheit und Lebensqualität zu erleben
- sich der Baukultur zu verpflichten
- den Tourismus zu entdecken
- die Kultur zu fördern
- ein Wohnen in der Innenstadt für alle Nachfragegruppen attraktiv, nachhaltig und sozial zu ermöglichen
- Bezüglich der Gestaltung der Innenstadt verständigt sich der Ausschuss darauf, baldmöglichst einen Gestaltungsbeirat, der aus Architekten, Ratsmitgliedern sowie Vertretern der Verwaltung besteht, zu berufen.
Des Weiteren wurde der Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bröl – Brölerhütte – Thierseifen gefasst. Die Klarstellungssatzung orientiert sich an dem vorhandenen Baubestand, die Ergänzung bezieht sich auf zwei Teilbereiche, die maximal 4 Baugrundstücke absichern.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 – Seifen – Fernblick – wurde beschlossen; die im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellten 6 Baufenster werden auf 4 Baufenster zur Errichtung von Einfamilienhäusern und ein Fenster für den Bau von Garagen reduziert.