Es ist beabsichtigt, die Wirtschaftswege Gemarkung, Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272 einzuziehen und anschließend dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Wege wurden im Umlegungsverfahren Krahwinkel K.40 mit der Zweckwidmung Wirtschaftsweg bzw. Wirtschaftsweg zugleich Holzabfuhrweg ausgewiesen. Die Flächen der Wirtschaftswege, deren Einziehung beabsichtigt ist, sind in dem nachfolgenden Flurkartenausschnitt schraffiert gekennzeichnet.
Um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben, wird die beabsichtige Einziehung der Wegeflächen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einwendungen können in der Zeit vom
06.01.2020 bis einschließlich 06.02.2020
schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28 erhoben werden.
Das Original des Flurkartenausschnitts, kann während der Einwendungsfrist im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B 1.28, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) eingesehen werden.
Nach Ablauf der Einwendungsfirst wird über die eventuell vorgebrachten Einwendungen der Stadtrat beraten und entscheiden.
Marktstadt Waldbröl, den 18.12.2019
Die Bürgermeisterin
Koester
Über die Absicht zur Einziehung der Wege Kornhahn in Waldbröl, Krahwinkel, Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272
Über die Absicht zur Einziehung der Wege Kornhahn in Waldbröl, Krahwinkel, Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 163, 166, 269, 271 und 272
Freitag, 20.12.2019
Kategorien: Öffentliche Bekanntmachung | Verwaltung