Wahl der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Wahl der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Donnerstag, 02.02.2023

Der Präsident des Landgerichts Bonn hat mitgeteilt, dass für das beim Amtsgericht Waldbröl einzurichtende Jugendschöffengericht Schöffen benötigt werden.  Über die noch zu erstellende Vorschlagsliste hat der Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 11.05.2023 zu beschließen.

Um diese Vorschlagsliste zu erstellen, wurde die Stadt Waldbröl aufgefordert, 4 Frauen und 5 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft aus ihrem Stadtgebiet zu benennen, die bereit und geeignet sind, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen. Dabei sollen die Personen aus allen Gruppen der Bevölkerung kommen und nach Möglichkeit erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen ferner im Jahr 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Erwartet werden soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit. Die Amtsperiode reicht von 2024 bis 2028.

Bewerberinnen und Bewerber mögen sich bitte bis zum 31.03.2023 bei mir melden. Dabei bitte ich, jeweils den Familiennamen, ggf. den Geburtsnamen, den Vornamen, den Geburtsort, das Geburtsdatum, den Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst auch Angaben zum Tätigkeitsbereich) und die genaue Anschrift anzugeben.

Bei Bewerbungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an Hr. Krämer (norbert.kraemer@waldbroel.de) / Fr. Romünder (melissa.romuender@waldbroel.de) .

Für Ihre Bewerbung können Sie unter www.schoeffenwahl.de das „Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste“ herunterladen.