Wahlbekanntmachung für die Marktstadt Waldbröl

Wahlbekanntmachung für die Marktstadt Waldbröl

Freitag, 21.08.2020

Am 13.09.2020 findet die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen statt.
In der Marktstadt Waldbröl werden hiernach

  • die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Waldbröl
  • die Wahl der Vertretung der Stadt Waldbröl (Stadtratswahl)
  • die Wahl der Landrätin/des Landrates des Oberbergischen Kreises
  • die Wahl der Vertretung des Oberbergischen Kreises (Kreistagswahl)

durchgeführt.
1. Die Wahlen dauern von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Marktstadt Waldbröl ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Bei der Kreistagswahl wird die Urnen- und die Briefwahl im Wahlbezirk 040 – Maibuche -, im Wahllokal Grundschule Isengarten nach Altergruppen und Geschlecht (repräsentativeWahlstatistik) durchgeführt; das Wahlgeheimnis wird auch hier unbedingt gewahrt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.08.2020 übersendet werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat. Die barrierefreien Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung mit einem Rollstuhlpiktogramm enstprechend gekennzeichnet.
Das Wahllokal für den Wahlbezirk 010 – Alsberg befindet sich jetzt in der alten Villa im Bürgerdorf, Nümbrechter Straße 19, und das Wahllokal des Wahlbezirks 100 – Krankenhaus befindet sich im Berufskolleg (Handelsschule) des Oberbergischen Kreises, Dr. Goldenbogen.Straße 6.
Auch einige Straßen im Stadtgebiet wurden anderen Wahlbezirken zugeordnet.
Die genaue Aufteilung der Straßen auf die Wahlbezirke können Sie unter www.waldbroel.de/Kommunalwahl 2020 einsehen.
Es wird diesbezüglich darum gebeten, die Eintragungen auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten.
Die Briefwahlvorstände treten zur Überprüfung der zurückgesandten Briefwahlunterlagen am 13.09.2020 um 14.00 Uhr im Rathaus, Nümbrechter Straße 19 zusammen.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigungskarte und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung, auf der gekennzeichnet ist, für welche der Wahlen der Empfänger wahlberechtigt ist, soll bei der Wahl vorgelegt werden.
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahlraum bereit gehalten werden. Jede wahlberechtigte Person erhält bei Betreten des Wahlraumes einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen ausgehändigt, zu denen sie wahlberechtigt ist.
3.1 Auf den Stimmzetteln kann jede/r Wähler/in jeweils nur einen Bewerber
a) für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
b) für den Stadtrat
c) für die Landrätin/den Landrat
d) für den Kreistag
kennzeichnen, d.h. jede/r Wähler/in hat für die Bürgermeister- und die Gemeindewahl sowie die Landrats- und Kreistagswahl jeweils eine Stimme.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl: hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Stadtratswahl: oranger Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Landratswahl: gelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
d) für die Kreistagswahl: grüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
3.2 Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahl-/Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Für die Wahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in ihrem Wahlbezirk
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde

  • einen amtlichen Wahlschein
  • einen amtlichen hellblauen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
  • einen amtlichen orangen Stimmzettel für die Stadtratswahl
  • einen amtlichen gelben Stimmzettel für die Landratswahl
  • einen amtlichen grünen Stimmzettel für die Kreistagswahl
  • einen amtlichen blauen Umschlag für alle Stimmzettel (Stimmzettelumschlag)
  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, aufdem die Anschrift, an die der

Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist,
Besorgen.
5.1 Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)
und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuzuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Später abgegebene Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

6. Jede/r Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als 20 Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Bild, Ton oder Schrift sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig.
7. In den Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie für diesen Tag besondere Hygiene- und Abstandsregeln, die mit dem Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises abgestimmt sind:
Bitte betreten Sie einzeln und nacheinander das Wahllokal. Bitte halten Sie immer einen Abstand zu anderen Personen von mind. 1,5 m ein. Bitte tragen Sie im Wahllokal während der Dauer des Wahlgangs einen Mund-Nasen-Schutz. Bitte wählen Sie mit Ihren eigenen Kugelschreiber.
Bitte verlassen Sie unmittelbar nach dem Wahlgang das Wahllokal. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Wahlvorstands.

Waldbröl, 19.08.2020
In Vertretung
Gez.
(Domke)
Stellv. Wahlleiter