Der Präsident des Landgerichts Bonn hat mitgeteilt, dass für das beim Amtsgericht Waldbröl einzurichtende Jugendschöffengericht Schöffen benötigt werden. Über die noch zu erstellenden Vorschlagsliste hat der Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 28.05.2018 zu beschließen.
Um diese Vorschlagsliste zu erstellen, wurde die Stadt Waldbröl aufgefordert, 4 Frauen und 4 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft aus ihrem Stadtgebiet zu benennen, die bereit und geeignet sind, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen. Dabei sollen die Personen aus allen Gruppen der Bevölkerung kommen und nach Möglichkeit erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen ferner im Jahr 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Erwartet werden soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit. Die Amtsperiode reicht von 2019 bis 2023.
Bewerberinnen und Bewerber mögen sich bitte per Mail an den Fachbereich Bürgerdienste bei der Stadt Waldbröl wenden und hier speziell an Frau Ute Hauschild (ute.hauschild@waldbroel.de). Die Vorschläge müssen bis zum 26.04.2018 eingereicht werden. Dabei bitten wir, jeweils den Familiennamen, ggf. den Geburtsnamen, den Vornamen, den Geburtsort, das Geburtsdatum, den Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst auch Angaben zum Tätigkeitsbereich) und die genaue Anschrift anzugeben. Auch gehen wir davon aus, dass alle Benannten befragt worden sind, ob sie ggf. zur Übernahme des Schöffenamtes bereit sind und dieses bejaht haben.
Wer möchte ehrenamtlicher Richter werden?
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Mittwoch, 07.03.2018
Kategorien: Schulen, Kinder und Jugend | Soziales und Ehrenamt