Widmungsverfügung zur Straße »Oben im Appensiefen«

Widmungsverfügung zur Straße »Oben im Appensiefen«

Donnerstag, 24.03.2016

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91, ber. in GV NRW 1996, S. 81. S.141, S. 216, S. 355 und GV NRW 2007 S. 327), in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Straße
Oben im Appensiefen
Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück 308, 309, 311 als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Geltungsbereich der Widmung ist im beigefügten Lageplan durch Schraffur gekennzeichnet.
Der Gemeingebrauch der gewidmeten Straßenfläche wird auf die nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Nutzungsarten beschränkt.
Eigentümerin und Trägerin der Straßenbaulast an der gewidmeten Straßenfläche ist die Stadt Waldbröl.
Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Widmung wird am Tage nach Ihrer Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) vom 07.11.2012 (GV. NRW S. 548) in der geltenden Fassung einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Hinweis:
Der Lageplan im Original kann im Bauamt der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl, Zimmer B52a während der üblichen Öffnungszeiten Mo – Fr von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo – Mi von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie Do von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, eingesehen werden.
Waldbröl, 15.03.2016
gez.
Koester
Bürgermeister