Förderprogramm für die oberbergischen Unternehmen
Neues, sehr attraktives Förderprogramm für die oberbergischen Unternehmen
Nach Zustimmung durch Bund und Länder muss die EU noch zustimmen
Die Bundesländer, der Bund und die EU beabsichtigen, den Oberbergischen Kreis in die Gebietsförderkulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms – RWP – aufzunehmen.
Eine Förderung mit Mitteln der EU aus der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist nur in bestimmten Regionen möglich. Die aktuelle Abgrenzung der GRW-Fördergebiete gilt noch bis zum 31. Dezember 2021. Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 haben Bund und Länder eine neue Gebietskarte beschlossen. Dies hat für Nordrhein-Westfalen eine deutliche Ausweitung zur Folge, sodass neben den bisherigen Fördergebieten nun auch der Oberbergische Kreis von der Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe profitieren soll. Die neue GRW-Fördergebietskulisse steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Nach Zustimmung durch die EU muss das Land NRW eine neue Förderrichtlinie erlassen, die höchstwahrscheinlich zum 1. Januar 2022 gültig sein wird. Gefördert werden sollen Investitionen ins Anlagevermögen, wenn Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Mit den Investitionen darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag bei der NRW.BANK gestellt wurde.
Regionale Unternehmen, die aktuell bereits Investitionen planen und dabei zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wollen, könnten davon profitieren mit der Umsetzung solange abzuwarten, bis das Förderprogramm für Oberberg freigeschaltet wird.
Sobald die EU zugestimmt und das Land NRW die Richtlinie erstellt hat, werden Sie auf dieser Website und im Newsletter darüber informiert.