Noch zwei Tage bis zum Zensus 2022: Es gilt der Stichtag.
Oberbergischer Kreis. Die Haushaltebefragung beim Zensus 2022 dient der Qualitätssicherung, da auf diese Weise etwa Über- und Untererfassungen in den Melderegistern festgestellt werden können. Damit es nicht zu Fehlern kommt, wenn Personen sich während des Erhebungszeitraums ummelden, gilt der 15. Mai 2022 als einheitlicher Stichtag. Die Befragung durch die Erhebungsbeauftragten darf erst nach diesem Termin durchgeführt werden.
Auskunftspflichtige Personen müssen dann in den Fragebögen die Fragen stichtagsbezogen beantworten.
Da die Befragungen bald starten, weist der Oberbergische Kreis gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises darauf hin, dass die Erhebungsbeauftragten nie unangekündigt erscheinen. Ein Terminvorschlag wird den zu befragenden Haushalten frühzeitig in den Briefkasten geworfen und enthält auch ein Schreiben des Oberbergischen Kreises. Die Erhebungsbeauftragten können sich immer ausweisen. Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung ist nicht notwendig!
Bei zweifelhaften Anfragen können Sie sich telefonisch unter 02261 881960 an die Erhebungsstelle des Oberbergischen Kreises wenden und sich erkundigen, welche/welcher Erhebungsbeauftragte für Sie zuständig ist. Das ergibt aber erst Sinn, wenn Sie schon die Terminankündigung erhalten haben.
Nach diesen Daten wird beim Zensus NICHT gefragt: Bankdaten, PIN oder Geheimnummer, Passwörter, Zugang zum Computer oder E-Mail-Postfach. Wenn solche oder ähnlich sensible Daten verlangt werden, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei! Gleiches gilt, wenn Sie in irgendeiner Form Anhaltspunkte haben, einen Betrüger oder eine Betrügerin vor sich zu haben.
Weitere Informationen zu Durchführung des Zensus im Oberbergischen Kreis erhalten Sie auf www.obk.de/zensus2022.