Förderstopp droht – Keine Wunder für Waldbröl

Förderstopp droht – Keine Wunder für Waldbröl

Freitag, 29.06.2018

Bürgermeister Peter Koester und Fachbereichsleiter Bauen Rolf Knott klärten heute mit der Bezirksregierung Köln die Auswirkungen des drohenden Nothaushaltes der Marktstadt Waldbröl auf die Fördermaßnahmen der Stadtentwicklung. 
Herr Bürgermeister Koester erläutert eingangs die prekäre Haushaltssituation der Marktstadt Waldbröl auf Grund des rechtswidrigen Beschlusses des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 06.06.2018, den er gemäß § 54 GO beanstanden musste und der Zurückweisung dieser Beanstandung durch den Stadtrat am 20.06.2018. Nach der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 25.06.2018 erhält der Rat nunmehr in seiner Sitzung am 29.06.2018 letztmalig die Gelegenheit, eine § 76 GO NRW entsprechende rechtmäßige Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts zu beschließen. Dabei geht es insbesondere um die von der Verwaltung ermittelten zwingenden Erhöhungen der Hebesätze der Grund- und der Gewerbesteuer. Die Kommunalaufsicht hat angekündigt, Beschlüsse des Stadtrates aufzuheben. Dies bedeutet, dass sich die Marktstadt Waldbröl in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW befindet, falls kein Beschluss gefasst wird, der den Auflagen der Kommunalaufsicht entspricht. Das heutige Gespräch diente der Klärung der Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf die bereits bewilligten und die noch zur Förderung anstehenden Maßnahmen der Städtebauförderung.
Die Bezirksregierung führt hierzu aus, dass die Marktstadt Waldbröl in allen Anträgen stets erklärt habe, den Eigenanteil von 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aller Maßnahmen, die im Grundförderantrag mit 23.027.100 € enthalten sind, tragen zu können. Die Bezirksregierung Köln ist deshalb bei der Anerkennung der Gesamtmaßnahme vom 08.05.2015 davon ausgegangen, dass der Eigenanteil von der Marktstadt Waldbröl somit gesichert ist. Dieser Sachverhalt wurde auch jeweils von der Kommunalaufsicht bestätigt, da es ein genehmigtes HSK gab.
Nunmehr ergibt sich allerdings nach Aussage der Bezirksregierung eine völlig neue Situation. Da die Markstadt Waldbröl nach der Verfügung der Kommunalaufsicht neue Projekte oder eigenständige Projektmaßnahmenteile, die einen finanziellen Eigenanteil erfordern, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht beginnen darf, hat dies gravierende Auswirkungen auf die Maßnahmen der Städtebauförderung.
Neue noch nicht bewilligte Maßnahmen sind im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW ausnahmslos nicht mehr zu bewilligen.
Dies betrifft unter anderem folgende Projekte:

  • Umbau der  der Hauptgeschäftsstraße Kaiserstraße

  • Umbau der nördlichen Hochstraße bis zur Kaiserstraße

  • Anlegung des sogenannten „Petz-Platzes“

Darüber hinaus ist ein Scheitern des Investorenauswahlverfahrens „Merkur“ abzusehen, weil eine teilweise Finanzierung dieses Projektes aus Mitteln der Stadterneuerung nicht mehr zulässig ist. Die Variante B mit dem Abriss des Merkurhauses aus Mitteln der Städtebauförderung käme ebenfalls nicht zum Zuge.
Eigenständige Projektmaßnahmenteile von bereits bewilligten Maßnahmen können nicht mehr ausgeführt werden. Da diese Projekte somit obsolet sind, sind auch die bisher ausgezahlten Zuwendungen zurückzufordern und Bewilligungsbescheide ggf. zu widerrufen.
Zuwendungsbescheide sind begünstigende Verwaltungsakte, die nur unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden können. Da die Stadt Waldbröl jedoch die Eigenanteile in der vorläufigen Haushaltsführung nicht mehr tragen darf und die bewilligten Mittel somit nicht abgerufen werden können, muss die Bezirksregierung die Bescheide widerrufen.

Hallenbad:

Bei dem Projekt „Gartenhallenbad für Alle“ werden voraussichtlich beauftragte Planungsleistungen in Höhe von ca. 711.000 € zahlungswirksam. In 2017 wurden Mittel von 254.336 € abgerufen. Die Planung der Hallenbadsanierung stellt eindeutig einen eigenständigen Projektmaßnahmenteil dar. Eine Fortsetzung der Maßnahme mit weiteren Projektmaßnahmenteilen ist in der vorläufigen Haushaltsführung ausgeschlossen. Die Bezirksregierung muss deshalb den Bewilligungsbescheid widerrufen. Eine Neubewilligung der Mittel ist unmöglich, weil inzwischen eine neue Priorisierung der Maßnahmen der Stadterneuerung erfolgt ist und Hallenbäder nicht mehr gefördert werden können.
Die Stadt müsste somit die abgerufenen Mittel zurückzahlen, die Planungskosten gingen allein zulasten des städtischen Haushalts. Ein sofortiger Planungsstopp ist zu verfügen.
Somit würde die Marktstadt Waldbröl auf Dauer über kein Hallenbad verfügen.

Bürgerdorf:

Hier ist die Situation insofern klar, dass bei vorläufiger Haushaltsführung eine weitergehende Sanierung des Altbaus (Rathaus) nicht mehr durchgeführt werden darf. Dies wiederum hat nach Aussage der Bezirksregierung zur Folge, dass der Förderzweck womöglich in Frage gestellt werden muss.

Fazit:

Die Bezirksregierung Köln stellt fest, dass das IEHK in der vorläufigen Haushaltsführung nicht fortgesetzt werden kann. Wichtige Maßnahmen wie das Hallenbad, das Merkur-Projekt sowie der Umbau der Kaiserstraße finden nicht mehr statt. Die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht und der Bezirksregierung ist hier eindeutig und deckt sich mit den Aussagen der Verwaltung vollinhaltlich.