Stadt Waldbröl und Interessengemeinschaft Klus im Einklang – Förderantrag kann in 2015 gestellt werden

Lageplan zur Klus

Stadt Waldbröl und Interessengemeinschaft Klus im Einklang – Förderantrag kann in 2015 gestellt werden

Mittwoch, 28.01.2015

Im Dezember letzten Jahres fand zum wiederholten Male eine Besprechung in Sachen Weiterentwicklung Klus statt. An dieser nahmen teil die Untere Wasserbehörde, die Interessengemeinschaft Klus, die Stadt Waldbröl als Eigentümer des ehemaligen Campingplatzes, die Wir für Waldbröl GmbH, der Aggerverband sowie das planende Ingenieurbüro Osterhammel GmbH, also alle ins Verfahren seit Anbeginn integrierten Stellen.  
Derzeit ist eine Planung erstellt, die den Verlauf der künftigen Bröl anhand historischer Karten, dem Leitbild und den Vorgaben der Blauen Richtlinie sowie den topographischen Zwangspunkten so weit wie möglich an die Landstraße L 339 rückt. Dabei wird die Bröl in einem ca. 20 m breiten Entwicklungskorridor liegen. Hierbei wurde den Wünschen der Interessengemeinschaft maximal gefolgt, so das planende Ing.-Büro Osterhammel. Diese Planung bildet die Grundlage für jedwede Förderfähigkeit und wurde in einem großen Behördentermin am 10.11.2014 bereits erstmals in dieser Form besprochen. Daran nahm unter anderem die Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde teil. 
„Sicherlich ist es ein gravierender Einschnitt in die bestehende Landschaft, wenn die Klus in ihrem derzeitigen Zustand zurück gebaut werden muss und eine sogenannte Sekundäraue in deutlich geringerer Fläche übrig bleibt“, so Eckhard Becker, Pressesprecher der Stadt Waldbröl, der zu dem Treffen eingeladen hatte. Unter einer Sekundäraue versteht man einen Bereich einer Wasserfläche, die lediglich durch entsprechendes Hochwasser der Bröl und durch Starkregen gespeist wird. „Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass hier ein stinkendes, stehendes Gewässer entsteht. Durch Bepflanzung kann das Wasser entsprechend lange im Becken gehalten werden, so dass eine erlebbare Wasserfläche entsteht, die immer wieder durch entsprechenden Wasserstand der Bröl oder durch den Niederschlag gespeist wird. Sicher wird es auch Zeiten geben, wo die Sekundäraue austrocknet“, so Bernd-Uwe Mach von der Unteren Wasserbehörde. 
Auch wenn dies allen Beteiligten weht tut, so ist es die einzige Chance, eine Wasserfläche zu erhalten und gleichzeitig Fördermittel zu generieren, so der Aggerverband, der letztendlich abschätzen muss, wie eine Planung unter Fördergesichtspunkten beantragt werden kann. Die Förderfähigkeit ist von besonderer Bedeutung für die Umsetzung des Projektes insgesamt, da eine Finanzierung alternativer Nutzungen weder durch die Stadt Waldbröl noch die Interessengemeinschaft noch durch einen Investor geleistet werden kann. Hierüber waren sich alle Beteiligten einig.  
Seitens der Unteren Wasserbehörde wurde nochmals erläutert, dass für den Betrieb des Teiches schon seit mehreren Jahren keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr besteht. Der Teich liegt im Hauptschluss des Gewässers. Dies ist nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (§§ 8, 9 und 57 WHG) nicht mehr erlaubnisfähig. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie, die mit dem Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt wird, fordert einen guten Zustand der Gewässer und damit die Durchgängigkeit für entsprechende Lebewesen. All diese gesetzlichen Vorgaben sind nur einzuhalten, wenn der Teich umfassend umgebaut und in den Nebenschluss des Gewässers verlegt wird.  
Ein Betreiben eines weiteren Weihers und deren Wasserspeisung durch den Brölbach scheidet wegen der geringen Wasserführung des Brölbaches aus, da nur 1/3 des  Niedrigwassers erlaubnisfähig entnommen werden darf, was einer Entnahmemenge von weniger als 1 Liter pro Sekunde entspricht. Unter der Vorgabe, dass das Volumen eines Weihers sich in 24 h einmal austauschen soll ergibt sich kein nennenswertes Weihervolumen (<86 m³) was auch nur annähernd sinnvoll nutzbar wäre. 
Im Ergebnis ist allen Beteiligten wichtig, dass der Bach und die Sekundärwasserflächen für Groß und Klein erlebbar bleiben. Dies wird vom Aggerverband, dem Träger der gesamten Maßnahme ausdrücklich befürwortet und gewünscht. Die Sekundäraue ist eine naturnahe und förderfähige Möglichkeit zum Erhalt einer Wasserfläche und eines Lebensraumes für Wasservögel und Amphibien. Das Fließgewässer bietet zusätzlich eine Möglichkeit Wasser für die Menschen erlebbar zu machen, so der Aggerverband. 
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen müssen u.a. der Durchlass des Dammes erneuert und die Bröl auf einer Länge von rund 600 m neu trassiert werden, was Erdbewegungen von 3.500 – 4.000 m³ mit sich bringen wird. Ferner muss der Teich mit einem Volumen von ca. 15.000 m³ Volumen zum Großteil verfüllt werden. Ob der Schlamm vor Ort verbleiben oder sogar entsorgt werden muss wird eine Schlammanalyse zeigen.
Die Verfüllung des Teiches und die Modellierung des Geländes mit geeignetem Boden erfolgen unter Beteiligung der Bodenschutzbehörde und unter Berücksichtigung von möglichen Altlasten.
Dem Ablassen des Teiches muss ein verträgliches Abfischen des Besatzes vorausgehen. Darüber hinaus ist das Gelände artenschutzrechtlich zu untersuchen.
Bis zur Bewilligung der Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen wird sicher das ganze Jahr 2015 in Anspruch genommen, so dass mit einer Bauausführung frühestens in 2016 gerechnet werden kann.  
Parallel zum weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren werden sich die Mitglieder der Interessengemeinschaft Klus mit deren Sprechern Marc Wirth und Thomas Weber nun weitere Gedanken über die Nutzung der verbleibenden Flächen machen.  
Alle Beteiligten sagten zu, am weiteren Prozess gemeinsam intensiv mitarbeiten zu wollen, um für Waldbröl und seine Gäste eine attraktive Anschlussnutzung der Klus zu erarbeiten.  
Die Vorplanung zur Erneuerung der Straße Niederhof wird ebenfalls in die weitere Ausführungsplanung der Umgestaltung der Klus einbezogen. Die Vorplanung der Straße wurde, so Bauamtsleiter Rolf Knott bereits in Auftrag gegeben. „Wir stellen sie vor, sobald sie uns vorliegt“, so Knott.

Kategorien: Wirtschaft